Sie können uns jederzeit auch Ihre finanzielle Hilfe zukommen lassen. Wir freuen uns über jeden Betrag. Über jeden.
Wir senden Ihnen bei Bedarf eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) zu.
Wir senden Ihnen spätestens innerhalb der ersten zwei Wochen nach Ablauf des Kalenderjahres Ihres Spendeneingangs eine Zuwendungsbescheinigung (früher: Spendenquittung) in Höhe des zugewiesenen Betrags für Ihre Steuererklärung zu. Gleiches gilt für getätigte Sachspenden.
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